Fähre F30 Strehla – Lorenzkirch
Stromkilometer: 115,15
Die Fähre verbindet die Stadt Strehla mit Lorenzkirch, einem Ortsteil der Gemeinde Zeithain, und ist die einzige Übersetzmöglichkeit zwischen Riesa und Mühlberg. Mit ihr verläuft auch der ökomenische Pilgerweg (Jacobsweg) über den Strom. Im Zusammenhang mit diesem Weg wurde im 11. Jahrhundert die Furt in Strehla erwähnt. Die Fähre existiert seit dem 15. Jahrhundert. ⇒Fahrplanauskunft
Mit der Buslinie 433 gelangen Sie von Strehla nach Riesa und nach Außig sowie mit der Buslinie 437 von Lorenzkirch nach Jacobsthal und nach Riesa. ⇒Fahrplanauskunft
E-Fähre »Elbnixe«
| Standort: | Strehla |
| Eigentümer: | Verkehrsgesellschaft Meißen mbH |
| Baujahr: | 2026 |
| Länge: | 16,50 m |
| Breite: | 5,12 m |
| Zugel. Personen: | 80 |
| Tiefgang leer: | 0,55 m |
| Tiefgang beladen: | 0,67 m |
| Leistung: | 78 kW |

Alte Fähre »Nixe«
| Schiffsname: | „Nixe“ |
| Standort: | Strehla |
| Eigentümer: | Stadt Strehla |
| Baujahr: | 1999 |
| Länge: | 12,98 m |
| Breite: | 3,26 m |
| Tiefgang: | 0,40 m |
| Leistung: | 42 kW |
| Personen: | 20 |

Name der neuen Elektrofähre: „Elbnixe“
Die neue Elektrofähre an der Fährstelle F30 Strehla – Lorenzkirch trägt den Namen „Elbnixe“.
Der Name „Elbnixe“ wurde bewusst für die neue E-Fähre gewählt, um sich vom bisherigen Name Nixe abzuheben und zugleich weiterhin auf die in der Sagenwelt verankerte regionale Geschichte der Stadt Strehla hinzuweisen.
Nixe
Nixensage: Mitten in der Nacht wird die Hebamme von Strehla aus dem Schlaf gerissen. Ein Ritter bittet die überraschte Frau, mit ihm zur Elbe zu reiten. Seine Frau liege dort in den Wehen. Die Amme solle bei der Entbindung helfen. Diese erkennt, dass es sich bei dem Ritter um den Geist des Elbschlosses unterhalb des Grundes am Nixstein handelt. Die Hebamme folgt ihm und entbindet eine kleine Nixe von der Mutter. Die gewordene Mutter bedankt sich bei der Hebamme. Sie solle aber nur das nehmen, was ihr zustehe. Daraufhin kam der Ritter mit einer Mulde voller Goldstücken vom Flussgrund. Die Hebamme nahm sich jedoch nur eine einzige Münze und lebte fortan ohne Not und Sorge. Denn sobald sie das Goldstück ausgegeben hatte, befand sich wieder eine neue Goldmünze in ihrem Geldbeutel. Einmal jedoch erlag die Hebamme der Versuchung und berichtete der Nachbarin von diesem wundersamen Geschehen. Augenblicklich verlor die Goldmünze ihre Zauberkraft und die Nachbarin machte die Hebamme zum Gespött der Stadt.
Quelle: Stadt Strehla
Bautagebuch F30 Strehla – Lorenzkirch
Der Baubeginn für die neuen Anlegestellen in Strehla und Lorenzkirch erfolgte am 05. Januar 2026. Die Bauarbeiten konnten planmäßig am 30. April 2026 abgeschlossen werden. Damit war es möglich, den Fährbetrieb mit der neuen E-Fähre „Elbnixe“ am 01. Mai 2026 wieder aufzunehmen.
Fähranleger Strehla
Zuwegung: Der Oppitzscher Weg ist die Zuwegung zur Fährstelle Strehla und ist eine asphaltierte Straße und weist eine Neigung von 6% auf. Aufgrund der örtlichen Geländeneigung ist der Zugang nicht barrierefrei. Deshalb wurde eine separate Zugangsrampe mit den für barrierefreies Bauen zulässigen Längsneigungen hergestellt.
Zugangsrampe: Die neue Zugangsrampe, die etwa 8 m unterhalb des Fährhauses an der Riesaer Straße beginnt, wurde nach DIN EN 14504 gebaut und entsprechend den Anforderungen nach DIN 18040-3 gepflastert. Aufgrund der geringen Neigung des Geländers und der damit einhergehenden geringen Fallhöhe wurde an der Rampe keine Geländer angeordnet. Der Übergang von der Rampe auf das untere Podest wurde für blinde und sehbehinderte Menschen mit Informationselementen ausgestattet. Die Zugangsrampe ist bis zu einem Wasserstand von 390 cm Pegel Dresden nutzbar.
Schwimmende Anlage: Die maximale Längsneigung bei Mittelwasser entspricht nach DIN EN 14504. Das am landseitigen Stegende angeordnete Überhangblech ermöglicht einen möglichst barrierearmen Übergang von der Rampe auf den Steg. Der Übergang vom Steg auf den Ponto ist weitestgehend eben aufgeführt. Das Betreten der Anlage ist erst erlaubt, wenn alle ankommenden Fahrgäste diese verlassen haben. Der Steg weist eine Durchgangsbreite von 1,50 m auf und ist beidseitig mit einem Geländer von 1,00 m Höhe ausgerüstet.
Übergang auf die E-Fähre: Die Freibordhöhe vom Anlegeponton und der E-Fähre sind aufeinander abgestimmt. Die Fähre ist zusätzlich zu dem Magnetsystem mit Festmacheleinen ausgerüstet. Es ist eine zusätzliche Aluminiumrampe auf dem Schiff vorhanden, die zur Kompensation von Höhenunterschieden zwischen Fähre und Ponton auf beiden Seiten genutzt werden kann. Beleuchtung: Im Rahmen der barrierefreien Zuwegung zur E-Fähre wurde die Beleuchtung verbessert. Die alte Leuchte am Fährhaus wurde durch einen Aluminiummast mit Doppelausleger und zwei neuen Leuchten ersetzt. Zusätzlich sorgen zwei Solarleuchten am Zugangssteg für eine bessere Sicht.
Fähranleger Lorenzkirch
Zuwegung: Der Zugang zur Personenfähre erfolgt über eine Rampe. Die Rampe ist im oberen Abschnitt mit Beton befestigt und befindet sich in einem guten Zustand. Im mittleren Abschnitt der Rampe sind Granitplatten verbaut, im unteren Abschnitt ist Granitpflaster angeordnet. Die Längsneigung der bestehenden Rampe entspricht den Vorgaben nach DIN 18040-3 und ermöglicht auch Personen mit eingeschränkter Mobilität eine sichere Nutzung.
Schwimmende Anlage: Durch das Verschieben der geplanten Anlegestelle in Abhängigkeit vom Wasserstand entspricht die Längsneigung immer der DIN EN 14504. Das am landseitigen Stegende angeordnete Überhangblech ermöglicht einen möglichst barrierearmen Übergang von der Rampe auf den Steg. Der Übergang vom Steg auf den Ponto ist weitestgehend eben aufgeführt. Das Betreten der Anlage ist erst erlaubt, wenn alle ankommenden Fahrgäste diese verlassen haben. Der Steg weist eine Durchgangsbreite von 1,50 m auf und ist beidseitig mit einem Geländer von 1,00 m Höhe ausgerüstet.
Übergang auf die E-Fähre: Die Freibordhöhe vom Anlegeponton und der E-Fähre sind aufeinander abgestimmt. Die Fähre ist zusätzlich zu dem Magnetsystem mit Festmacheleinen ausgerüstet. Es ist eine zusätzliche Aluminiumrampe auf dem Schiff vorhanden, die zur Kompensation von Höhenunterschieden zwischen Fähre und Ponton auf beiden Seiten genutzt werden kann.
Beleuchtung: Im Zuge der barrierefreien Zuwegung zur Fähre wurden drei Solarleuchten auf dem Zugangssteg installiert, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Die erste Leuchte wurde direkt am Anfang des Stegs montiert. Sie dient sowohl der besseren Ausleuchtung des Übergangs von der Zuwegung auf den Steg als auch der verbesserten Sicht für die Fahrgäste, die zur Fährstelle gehen. Dadurch ist der Bereich nun deutlich heller als bisher.
Bei Fragen, Problemen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an unser geschultes Personal vor Ort – wir helfen Ihnen jederzeit weiter.